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Adressdatenbank, Deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche
Quelle: Justiz NRW

Adressdatenbank

Deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

Hilfe zur Benutzung der Suche

Was finden Sie in der Adressdatenbank?

Die Datenbank enthält Verknüpfungen zwischen den Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit deren örtlich zuständigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und der Staatsanwaltschaften.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Prozessrecht nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann. Das bedeutet, dass es zu den angezeigten Ergebnissen in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann.

Soweit für Familiensachen, Mahnsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, das Insolvenzverfahren, Handels- und Genosschenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistersachen ein anderes Amtsgericht zuständig ist, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Weitere Zuständigkeitsübertragungen sind bisher nicht enthalten.

Die Zuständigkeiten der Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) werden ebenfalls angezeigt.

Genauere Auskünfte zur Zuständigkeit der Gerichte erteilen Ihnen die Vertreter der rechtsberatenden Berufe (sprich: Rechtsanwälte, Notare, usw.) oder aber die Rechtsantragstelle Ihres örtlichen Amtsgerichts.

Wie führt die Zuständigkeitssuche schnell zum gewünschten Ergebnis?

Sie wählen die Angelegenheit aus und geben Ihren Wohnort und / oder dessen Postleitzahl ein.

Angelegenheit:

Über dieses Auswahlfeld beschränken Sie Ihre Suche auf die für die gewählte Angelegenheit zuständigen Gerichte.

Postleitzahl oder Ort:

Bitte geben Sie die Postleitzahl oder den Ortsnamen ein.

Nach den ersten Zeichen werden Ihnen Vorschläge zur Auswahl angezeigt. Hieraus können Sie ihre gewünschte Ortsbezeichnung direkt durch Anklicken mit der Maus auswählen. Alternativ können Sie die Vorschläge mit der Tabulatortaste markieren und mit der Eingabetaste auswählen.

Wenn die passenden Vorschläge nicht angezeigt werden, können Sie eine manuelle Suche mit dem eingegebenen Suchbegriff über die Eingabetaste oder die Schaltfläche 'Abschicken' starten.

Sollte keine eindeutige Zuordnung zu einem Gericht möglich sein, werden Sie zu einer Verfeinerung der Suchanfrage geleitet.

Falls an einem Ort mehrere gleichartige Gerichte (z.B. mehrere Amtsgerichte in Essen) vorhanden sind, enthält die Zwischenseite am Ende einen entsprechenden Hinweis und die Möglichkeit, sich die Details zu jedem der Gerichte anzeigen zu lassen.

Wie suche ich die Zuständigkeit nach mehr als einem Ort?

Die Suche nach mehreren Gerichtszuständigkeiten muss nacheinander erfolgen. Hintergrund ist, dass die Verknüpfung zwischen Ort und Gericht eindeutig bleiben muss.

Daher sind in diesem Fall mehrere Abfragen notwendig.

Wie führt die Behördensuche schnell zum gewünschten Ergebnis?

Einerseits können Sie nach den Gerichten bzw. Behörden eines Bundeslandes oder an einem bestimmten Ort suchen. Für die Ortseingabe gelten die vorstehenden Erläuterungen entsprechend. Alternativ können Sie auch nach bestimmten Behörden suchen.

Nicht alle Kombinationen sind möglich, so widerspricht sich z.B. die Auswahl Amtsgerichte und Bundesbehörden. In diesen Fällen wird eine Fehlermeldung ausgegeben.

Bei der Suche nach allen Gerichten/Behörden werden keine Angaben zu Abteilungen der Amtsgerichte (z.B. für Insolvenzverfahren) ausgegeben, bitte suchen Sie ggf. gezielt nach diesen Angaben.


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